| Für manche Menschen mit einer körperlichen
Behinderung ist das ambulant betreute Wohnen eine gute
und passende Alternative zum stationären Wohnen.
Diese Art des Wohnens ermöglicht und erfordert ein
Höchstmaß an Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit. |
| Wer sich fürs ambulant betreute Wohnen
entscheidet, schließt mit dem Benediktushof einen
Betreuungsvertrag ab. Pädagogen helfen, unterstützen
und begleiten den behinderten Menschen in seinem Alltagsleben. |
|
 |
| |
|
|
|
|
 |
|
Wer ambulant betreut wohnt, mietet seine
Wohnung selber an. Wenn nötig, beauftragt er Pflegedienste
und hauswirtschaftliche Hilfen. |
| |
|
|
|
|
| Art und Umfang der notwendigen Hilfen werden
in einem gemeinsam erstellten Hilfeplan beschrieben und
festgelegt. Der Hilfeplan muss vom Kostenträger genehmigt
werden. |
|
 |
| |
|
|
 |
|
Selbstbestimmt leben in den eigenen vier
Wänden:
Ziel ist es, den körper- und mehrfachbehinderten
Menschen eine weitgehend eigenständige Lebensführung,
soziale Eingliederung und ein Leben in Gemeinschaft zu
ermöglichen. |
| |
|
|
Die ambulante Betreuung kann sowohl in der
eigenen Wohnung als auch in einem Apartment des Benediktushofes
stattfinden.
Unser Apartmenthaus in der Poststraße liegt unmittelbar
im Zentrum von Maria Veen und bietet 17 Einzelwohnungen,
darunter drei Wohnungen für Paare. |
|
 |
| |
|
|
|
Kontakt
Haben Sie Fragen zum ambulant betreuten Wohnen?
Petra Klöpper ist Ihre Ansprechpartnerin
im
Benediktushof Maria Veen.
Sie erreichen Petra Klöpper unter
Tel. 0 28 64 / 889 226
E-Mail: abw@benediktushof.de
|
|
 |
|
|
|