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Unterstützte Beschäftigung
ist die individuelle betriebliche Qualifizierung,
Einarbeitung und Berufsbegleitung behinderter Menschen
mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben
des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Der Benediktushof Maria Veen tritt
als Kooperationspartner der Arbeitsagentur für
Arbeit auf und bietet behinderten Menschen neue Chancen
auf dem Arbeitsmarkt. Ziel der Bemühungen ist
ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Unterstützte Beschäftigung ist Teil der
gesetzlich festgelegten Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben und im Sozialgesetzbuch IX verankert.
Kostenträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
· Erst platzieren, dann qualifizieren
· Individuelle betriebliche Qualifizierung ·
Berufsbegleitung
Die Maßnahme kann bis zu zwei
Jahre dauern; in begründeten Ausnahme-fällen
auch drei Jahre. Der Einstieg in die Unterstützte
Beschäftigung ist jederzeit möglich.
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So geht´ s:
j o b w ä r t s stellt einen
Jobcoach zur Verfügung, der die behinderten Menschen
auf den betrieblichen Qualifizierungsplätzen
in dem Umfang begleitet, wie es individuell erforderlich
ist.
· Zunächst stellen die Mitarbeiter
von j o b w ä r t s in Coesfeld die besonderen
Fähigkeiten, Kenntnisse und Wünsche, aber
auch den Unterstützungsbedarf der Person fest.
· Danach wird auf einem oder
mehreren Qualifizierungsplätzen die passende Branche
ermittelt, in der der Teilnehmer arbeiten kann oder
möchte.
· Unsere Aufgabe ist es, die
betrieblichen Qualifizierungsplätze zur Verfügung
zu stellen. j o b w ä r t s verfügt über
ein großes regionales Netzwerk und hat viele Kontakte
zu Arbeitgebern.
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· Anschließend geht es
um die gründliche Einarbeitung auf einem betrieblichen
Qualifizierungsplatz: Wesentliche Bestandteile der
Qualifizierung sind die Vermittlung von berufsübergreifenden
Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie
Maßnahmen zur Entwicklung der Persönlichkeit.
· Dieses alles findet im Rahmen
der individuellen betrieblichen Qualifizierung statt.
Diese endet nach Möglichkeit mit einem Arbeitsvertrag
für den behinderten Menschen.
· Auch hier hilft j o b w ä
r t s bei den Gesprächen mit den Arbeitgebern.
· Benötigt der Teilnehmer
nach dem Abschluss des Arbeitsvertrages weiterhin
Unterstützung, dann geschieht dieses in Form
der Berufsbegleitung.
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Für wen ist Unterstützte
Beschäftigung?
Unterstützte Beschäftigung
richtet sich an behinderte Menschen, die einen besonderen
Unterstützungsbedarf haben, aber nicht das spezielle
Angebot der Werkstätten für behinderte Menschen
benötigen.
Schulabgänger mit Behinderung
sowie Erwachsene, die im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens
eine Behinderung erworben haben, sind unsere Adressaten.
Wichtig ist: Wer fit genug ist, soll
eine Ausbildung oder eine berufs-vorbereitende Bildungsmaßnahme
absolvieren. Diese haben grundsätzlich Vorrang
vor einer Unterstützten Beschäftigung.
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Kontakt
Haben Sie Fragen zur Unterstützten
Beschäftigung?
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Anna Schlottbohm
(Dipl.-Sozialpäd.)
0 25 41 / 7 40 95 34
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Jürgen Ruttert
(Meister im Handwerk)
0 25 41 / 7 40 95 35
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sind Ihre Ansprechpartner in der Benediktushof
gGmbH
und für Sie folgendermaßen erreichbar:
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j o b w ä r
t s
Bahnhofstraße 23
48653 Coesfeld
Tel. 0 25 41 / 7 40 95 34 und 7 70 95 35
Fax 0 25 41 / 7 40 95 36
E-Mail: jobwaerts@benediktushof.de
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